
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland, vor allem im industriellen Mittelstand. Die BIK besteht aus zwei Fördermodulen.
Gefördert werden Vorhaben zur:
- Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 1) und
- Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 2).
Im Modul 1 werden Dekarbonisierungsvorhaben gefördert, die darauf abzielen, Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Angesprochen werden alle Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Adressaten für Modul 1 sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie beispielsweise die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt. Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen.
Mit der Durchführung des Modul 1 ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beauftragt. Für Förderinteressierte ist das KEI der direkte Ansprechpartner.
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