Der aktuelle Ordnungsrahmen für Erdgasnetze ist gegenüber diesen Entwicklungen jedoch blind. Nahezu alle Regelungen gehen von einem zeitlich unbegrenzten, unveränderten Fortbestand der Erdgasinfrastruktur aus. Das birgt erhebliche Risiken: Es droht ein volkswirtschaftlicher Schaden durch Fehlinvestitionen, Gaskund:innen müssen unkontrollierte Preissteigerungen fürchten und es besteht die Gefahr, dass sich in Zukunft nicht ausreichend Unternehmen finden, die die Erdgasnetze unter den aktuellen Bedingungen betreiben wollen.
Diese Risiken, die sich bei einem unveränderten Ordnungsrahmen ergeben, haben das Planungsbüro BET und die Rechtsanwaltsgesellschaft Rosin Büdenbender im Auftrag von Agora Energiewende untersucht und in einem Papier zusammengefasst. Dies enthält darüber hinaus Vorschläge zur Anpassung des Ordnungsrahmens, die die Kosten des Netzbetriebs im Jahr 2040 halbieren würden und verhindern, dass Fachkräfte mit ineffizienten – weil unnötigen – Infrastrukturen beschäftigt sind.
Die Publikation zeigt, dass mit Hilfe eines angepassten Ordnungsrahmens eine effiziente und sozial abgesicherte Transformation, die den Netzbetreibern gleichzeitig einen tragfähigen Rahmen bietet, gelingen kann. Wie genau – das möchten wir während dieser halbtägigen Veranstaltung mit Vertreter:innen aus Politik, Verwaltung, Energiewirtschaft und Verbraucherschutz diskutieren.