Seit November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft und bringt weitreichende Neuerungen/Pflichten mit sich. Unter anderem hat der Gesetzgeber als zentralen Punkt erstmals die fristgebundene Einführung eines Energiemagementsystem nach ISO 50.001 (oder EMAS) verpflichtend vorgegeben. Ergänzend besteht in Sachen Abwärme die Pflicht zur jährlichen Meldung der nicht vermeidbaren Abwärmepotentiale auf der entsprechenden Plattform der BfEE (Bundesstelle für EnergieEffizienz) sowie zur Veröffentlichung von Maßnahmenplänen zur Energieeinsparung. Für öffentliche Einrichtungen greifen dabei ebenfalls neue und strikte Vorgaben.
In unserem Online-Workshop stellen wir Ihnen die Pflichten aus dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im Überblick vor und geben Handlungsempfehlungen, was für Ihr Unternehmen zukünftig zu tun ist. Dabei beziehen wir uns auf den aktuellen Stand dem EnEfG und beziehen natürlich auch Anpassungen des Gesetzes ein:
- Überblick zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Welche neuen Pflichten gelten für welche Unternehmen?
- Aktualisierungen und Anpassungen des EnEfG
- Fristgebundene Verpflichtung zur Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen (ISO 50.001 bzw. EMAS)
- Abwärme-Meldungen auf der Plattform der BfEE und Erstellung/Veröffentlichung von Maßnahmenlisten Grundlagen zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50.001
- Unterstützung durch den VEA
Referent: Sebastian Heine, Leiter Managementsysteme und Nachhaltigkeit, VEA
Die Durchführung des Online-Seminars erfolgt über ZOOM, sodass eine Teilnahme über den Browser möglich ist. Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie im Vorfeld des Online-Seminars den Teilnahme-Link (inkl. Meeting-ID) sowie weitere Informationen an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse.