Kaum ein neugefasstes energierechtliches Privileg verlangt sie nicht - die ökologischen Gegenleistungen. Das Energiemanagementsystem (EnMS) ist seit Jahren eine „alte Bekannte“ - neue gesetzliche Regelungen gehen nun aber weit über das EnMS hinaus und verlangen eine konkrete Umsetzung von Maßnahmen! Betroffen sind hiervon alle Unternehmen, die Privilegien in Anspruch nehmen, wie die Besondere Ausgleichsregelung, die BECV-Antragstellung, die Strompreiskompensation oder (zukünftige) Begünstigungen bei der Energiesteuer nach der Vorgabe der EU-Energiesteuerrichtlinie. Neben den Privilegierungstatbeständen findet sich in der neuen EnSimiMa-Verordnung die Pflicht zur Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen vor dem Hintergrund einer möglichen Gasmangellage und belegt die Nichteinhaltung mit Sanktionen.