Trotz Sommerpause steht die gesetzliche Entwicklung nicht still. Gerade erst hat der Bund Regelungen auf den Weg gebracht, um der Flächenausweisung für die Windenergie zusätzlichen Schwung zu verleihen: Der Gesetzgeber hat im Windenergieflächenbedarfsgesetz eine Öffnungsklausel geschaffen, die es den Ländern gestattet, ihren Flächenzielen, die über den 2 %-Prozess hinausgehen, gegenüber Planungsträgern Nachdruck zu verleihen. Gleichzeitig haben die Kommunen eine Möglichkeit bekommen, kurzfristig und parallel zu den laufenden Planungsprozessen zusätzliche Flächen für die Windenergie auszuweisen.