Ende Februar 2025 hat die EU-Kommission ein umfangreiches „Omnibus-Paket“ vorgelegt. Dieses zielt darauf ab, die Berichtspflichten in puncto Nachhaltigkeit zu straffen und zu vereinfachen. Ein Teil des Pakets, der „Stop-the-clock“-Vorschlag, ist bereits in Kraft getreten und verschiebt die Fristen für die Berichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive.
Mit unserem Online-Seminar geben wir einen Überblick über die konkreten Änderungsvorschläge der EU-Kommission und die Bedeutung der Fristverschiebungen und diskutieren, was diese für Ihr Unternehmen bedeuten.
Im Hinblick auf die vorgeschlagenen Änderungen gehen wir auf die Auswirkungen der Anpassung der Schwellenwerte ein. Auch analysieren wir, welche Inhalte der neue freiwillige Berichtsstandard auf Basis des „Voluntary reporting standard for small and medium-sized enterprises“ umfassen wird.
Wir beleuchten, wie Unternehmen, die erst später oder gar nicht mehr nach CSRD berichten müssen, mit den derzeitigen Unsicherheiten umgehen sollten. Dazu gehören auch praktische Tipps, wie Unternehmen die aktuelle Situation strategisch und kommunikativ nutzen können.
Auch nicht berichtspflichtige Unternehmen können mit erhöhten Datenanforderungen konfrontiert werden. Wir untersuchen daher, wie Unternehmen damit umgehen können, in welchem Umfang Daten auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden müssen und wie auf die Situation reagiert werden kann, dass angefragte Daten nicht zur Verfügung stehen.