BMWK plant Umstellung des Programms zur Förderung der Industriedekarbonisierung für großvolumige Projekte auf wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren

Als Reaktion auf die novellierten EU-Beihilfeleitlinien für Energie und Klima (KUEBLL) plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Förderung von großvolumigen Projekten im Programm „Dekarbonisierung in der Industrie“ 2023 auf ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren umzustellen.

Industrieanlage
Industrieanlage | Foto: Erik Krüger

Am 27. Januar 2022 wurden die neuen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) der EU-Kommission wirksam. Sie definieren, unter welchen Maßgaben die EU-Kommission staatliche Beihilfen in den Bereichen Klima, Umweltschutz und Energie als mit dem Binnenmarkt vereinbar ansieht. Die KUEBLL ersetzen die bislang maßgeblichen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (UEBLL). Diese bildeten im Rahmen der Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie die rechtliche Grundlage für großvolumige Projekte mit mehr als 15 Millionen Euro Zuschuss.

Anpassung der Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie

Das BMWK reagiert auf die novellierten EU-Beihilfeleitlinien. Hierfür wird die Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie weiterentwickelt und für Großprojekte auf ein wettbewerbliches Antragsverfahren umgestellt. Geplant ist, dass die neue Förderrichtlinie im Frühjahr 2023 in Kraft tritt.

Investitionsprojekte mit Volumen bis 15 Millionen Euro nicht betroffen

Nicht betroffen von der Novellierung der EU-Beihilfeleitlinien sind Projekte auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Die AGVO regelt, dass bestimmte staatliche Fördermaßnahmen von den Mitgliedstaaten ohne weitere Genehmigung durch die Europäische Kommission umgesetzt werden können. Im Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ sind das Investitionsprojekte unter 15 Millionen Euro Zuschuss. Unternehmen mit Projektideen unterhalb dieser AGVO-Schwelle sind weiterhin aufgerufen, Anträge im Förderprogramm einzureichen. Projektanträge über der AGVO-Schwelle können aktuell nicht notifiziert und daher nicht weiter geprüft werden.

Zum vollständigen Artikel: www.klimaschutz-industrie.de

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