Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für das neue, innovative Instrument der Klimaschutzverträge erteilt. In Kürze wird das BMWK den ersten Förderaufruf starten. Mit den Klimaschutzverträgen können Unternehmen in Deutschland die Kosten der Transformation besser kompensieren und absichern sowie auf eine kohlenstofffreie Wirtschaftsweise umstellen. Bereits bei den Vorbereitungen im letzten Jahr gab es dafür eine große Resonanz der Wirtschaft.
Klimaschutzverträge sollen moderne, klimafreundliche Produktionsverfahren in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Papier-, Glas-, Stahl- und Chemieindustrie. Dafür gleichen Klimaschutzverträge dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus – für eine Laufzeit von 15 Jahren. Dadurch werden unmittelbar große Mengen an Treibhausgasen vermieden. Insgesamt sollen Emissionen in Höhe von rund 350 Millionen Tonnen CO2 über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 reduziert werden. Vor allem sollen die Klimaschutzverträge die dringend notwendige Markttransformation anstoßen: Klimaschutzverträge setzen einen Anreiz, dass die erforderlichen neuen Technologien und dafür notwendige Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland entwickelt und gebaut werden: etwa Produktionsanlagen und Pipelines für Wasserstoff. Auch das Know-how in der Finanzierung, beim Bau und dem Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie Märkte für klimafreundliche Endprodukte (grüne Leitmärkte) werden damit entwickelt. Klimaschutzverträge sichern damit die Stärke des Industrie- und Innovationsstandorts Deutschland.
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