Kabinett macht Weg frei für CCS in Deutschland

Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte für eine Carbon Management-Strategie (CMS) und einen darauf basierenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes beschlossen. Demnach sollen die Anwendung von CCS und CCU sowie der Transport und die Offshore-Speicherung von CO₂ ermöglicht werden. Meeresschutzgebiete werden von der CO₂-Speicherung ausgeschlossen. Der strategische Fokus für den Einsatz von CCS liegt auf schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen.

Mit den vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten einer CMS stellt die Bundesregierung klare politische Eckpfeiler für den Umgang mit CCS und CCU auf. In einem nächsten Schritt wird nun die ausführliche Carbon Management-Strategie finalisiert. Der Erarbeitung der Eckpunkte und des Gesetzentwurfs waren intensive Vorarbeiten vorangegangen, unter anderem ein umfangreicher Dialogprozess mit Umweltverbänden, der Wirtschaft und der Wissenschaft im Jahr 2023. Mit dem Gesetzentwurf für eine Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) will die Bundesregierung vor allem einen klaren Rechtsrahmen für den Aufbau einer CO₂-Pipelineinfrastruktur schaffen und die Offshore-Speicherung von CO₂ ermöglichen. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet und dann im parlamentarischen Verfahren beraten.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: Heute ist ein wichtiger Tag für die Industrie in Deutschland. Mit dem ersten Teil des Industriepakets hat das Bundeskabinett heute eine Richtungsentscheidung getroffen: CCS und CCU sollen in Deutschland ermöglicht werden, sonst sind die Klimaschutzziele nicht zu erreichen. Zugleich ist der heutige Kabinettbeschluss ein wichtiger Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandorts. Wir haben seit der Vorstellung unseres Vorschlags Ende Februar 2024 die Entwurfstexte mit den anderen Ressorts weiterentwickelt und Hinweise aus den Länder- und Verbändeanhörungen aufgegriffen und eingearbeitet."

 

Kerninhalte des Kabinettbeschlusses und Änderungen gegenüber den Entwürfen von Ende Februar 2024 sowie weitere Informationsangebote sind zu finden in der Pressemitteilung des BMWK: www.bmwk.de

 

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