Zwei Jahre wurde intensiv verhandelt, denn es ging um nichts Geringeres als eine massive Beschleunigung der Energiewende in ganz Europa. Und die ist dringend nötig, wenn Europa seine Klimaziele auf dem Weg zum ersten klimaneutralen Kontinent erreichen will. Ende März haben sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat auf die umfassende Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) geeinigt. Mit ihr wird das europäische Ziel für Erneuerbare Energien nun von 32 Prozent auf 42,5 Prozent im Jahr 2030 deutlich angehoben. Für die einzelnen Sektoren gibt die Richtlinie verbindliche Erneuerbaren-Ziele vor. Zusätzlich werden durch die Anpassungen der RED auch auf europäischer Ebene Genehmigungsverfahren deutlich und dauerhaft beschleunigt.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sagte dazu: „Die Beschlüsse sind ein riesiger Erfolg für die Europäische Union. Damit verdoppeln wir die Ausbaugeschwindigkeit zwischen 2020 und 2030. Daher freue ich mich sehr, dass dieser Durchbruch gelungen ist.“ Deutschland hatte sich insbesondere für die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sowie ambitionierte Ziele in den Verhandlungen stark gemacht.
Die wichtigsten Punkte der RED III-Neureglung im Überblick:
Anhebung des Gesamtziels von 32 Prozent auf 42,5 (+2,5 Prozent im Jahr 2030): Die Mitgliedsländer müssen insgesamt verbindlich 42,5 Prozent ihres gesamten Bruttoendenergieverbrauches mit Erneuerbaren decken. Hinzu kommt ein zusätzliches Ziel auf EU-Ebene von weiteren 2,5 Prozentpunkten.
Sektorziele sorgen dafür, dass auch im Wärme- und Kältebereich (einschließlich Fernwärme) sowie in den Bereichen Gebäude, Industrie und Verkehr der Umstieg auf Erneuerbare Energien beginnt. Das Ziel für den Wärmebereich wird nun verbindlich und auf zunächst 0,8 Prozentpunkte sowie ab 2026 auf 1,1 Prozentpunkte Steigerung pro Jahr festgelegt. Das indikative Ziel für die Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energie an der Fernwärme wird von einem Prozentpunkt auf 2,2 Prozentpunkte mehr als verdoppelt. Hinzu kommt ein neues, indikatives Gebäudeziel, das einen Anteil Erneuerbarer Energien am Wärmebedarf in Gebäuden von 49 Prozent vorsieht.
Für die Industrie gilt künftig: 42 Prozent des im Jahr 2030 verbrauchten Wasserstoffs müssen aus strombasierten, erneuerbaren Brennstoffen stammen, im Jahr 2035 sollen es 60 Prozent sein. Außerdem gibt es ein neues indikatives Ziel zur Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien in der Industrie um 1,6 Prozentpunkte pro Jahr. Im Verkehrssektor wird unter anderen das bereits verbindliche Ziel von 14 auf 29 Prozent angehoben.
Neuer Schwung bei grenzüberschreitenden Projekten: Jeder Mitgliedstaat muss mindestens ein grenzüberschreitendes Kooperationsprojekt (zum Beispiel gemeinsame Offshore-Windparks) angehen.
Teile der Regelungen zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus, die in der EU-Notfallverordnung beschlossen wurden (wir berichteten in Ausgabe 3/23), gelten nicht mehr nur befristet, sondern dauerhaft. Dazu gehört etwa die Feststellung, dass der Ausbau der Erneuerbaren und der Netze im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. In bestimmten Gebieten kann damit die zeitaufwendige zweite Umwelt- und Artenschutzprüfung entfallen, wenn es auf der Planungsebene bereits eine Umweltprüfung gab. Das gilt aber nur, wenn angemessene Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnamen getroffen wurden, das Naturschutzniveau also hoch bleibt.
Diskutiert wurde bis zuletzt auch darüber, ob Wasserstoff aus Atomstrom als Beitrag für die EU-Ziele angerechnet werden kann. In der Einigung ist nun festgehalten, dass Strom aus Atomenergie nicht gleichzusetzen ist mit Strom aus Erneuerbaren Energien. Es wird also beispielsweise weiterhin klar zwischen grünem Wasserstoff und sogenanntem Low-Carbon-Wasserstoff unterschieden. Mitgliedsstaaten, die ihren nationalen Zielbeitrag zum EU-2030-Ziel erfüllen, und deren Industrie nahezu ausschließlich dekarbonisierte Brennstoffe nutzt, erhalten einen Abschlag auf das Wasserstoff- Unterziel in der Industrie und damit mehr Flexibilität.
Die Einigung zur Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) muss nun noch durch den Rat und das Europäische Parlament bestätigt werden.