Der erste Förderaufruf für die neue „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ ist erfolgt. Bis zum 30. November 2024 können Vorhabenskizzen eingereicht werden. Dazu bietet das KEI förderinteressierten Unternehmen einen digitalen Workshop an.
Die Förderrichtlinie der neuen „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ ist zusammen mit den ersten Förderaufrufen für die zwei Module im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit ist die BIK-Richtlinie am 30. August 2024 in Kraft getreten und der erste Förderaufruf gestartet. Unternehmen haben jetzt drei Monate Zeit, die Skizzen für ihre Vorhaben einzureichen. Nach dem Ablauf der Frist am 30. November 2024 werden alle eingereichten Skizzen begutachtet und anhand der Auswahlkriterien bewertet. Nach derzeitiger Planung steht für den ersten Förderaufruf ein Volumen von etwas über 1 Milliarde Euro zur Verfügung.
KEI veranstaltet Skizzenworkshop am 25. September
Als Hilfestellung für das Erstellen und Einreichen von BIK-Vorhabensskizzen im 1. Call bietet das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) einen Workshop an. Die digitale Infoveranstaltung findet am Mittwoch, 25. September 2024, von 10 bis 12 Uhr statt. Weitere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeit sind hier zu finden: Skizzenworkshop . Unternehmen erhalten in der Veranstaltung einen Überblick zum Modul 1 der BIK-Förderung, die das unter dem Dach der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) agierende KEI als Projektträger umsetzt. Fachleute des KEI und BMWK informieren zum konkreten Zeitplan, Inhalten und erläutern die einzelnen Phasen an Fallbeispielen.
Transformationschance für den Mittelstand
Mit der neuen BIK-Förderung wird zukünftig vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt. Die Unternehmen sind nun aufgerufen, ihre Förderprojekte für Investitionen und Technologieentwicklungen einzureichen. Gefragt sind Industrieprojekte zur Dekarbonisierung, beispielsweise durch Elektrifizierung oder Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff sowie Vorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU und CCS). Die einzelnen Förderbedingungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie und den Förderaufrufen zu den zwei Fördermodulen. Im Modul 1 sind Dekarbonisierungsvorhaben mit bis zu 200 Millionen Euro förderfähig. Im Modul 2, das vom Projektträger Jülich – PtJ betreut wird, sind CCS/CCU-Vorhaben förderfähig, also Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.
Alle Informationen und Ansprechpersonen für interessierte Unternehmen finden Sie im Bereich „Förderung“.